Chef sein
unter Freunden
Selbstbestimmtes Leben
Zuerst das Vorgespräch, dann die
Vorauswahl, danach stellen wir erst
die mögliche persönliche Assistenz
vor.
PAV Persönliche Assistenz erfüllt
individuelle Bedürfnisse.
Persönliche Assistenz erlaubt es, den
eigenen Lebensstil selbstbestimmt zu
entwickeln und zu leben.
PAV Persönliche Assistenz führt
von Fremdbestimmung zu
Selbstbestimmung.
Sie selbst bestimmen, wer Ihnen
assistiert. Sie leiten die Assistenz an,
bestimmen Zeit und Ort und natürlich
auch den Ablauf der Assistenzleistung.
Dadurch Gewinnen Sie
Unabhängigkeit von Freunden und
Verwandten. Die Entlastung für Sie
und Ihre Familie schafft neue
Beziehungen und Perspektiven für alle
Beteiligten.
Wir helfen Ihnen auch bei der
Einreichung der möglichen
Pflegegeldergänzungsleistung.
AssistentInnen sind wie geborgte
Arme und Beine.
Downloads:
Selbsteinschätzung… (pdf)
Selbsteinschätzung… (xls)
Selbsteinschätzung… (Online)
Förderantrag… (pdf)
Förderrichtlinien… (pdf)
Detailinformationen PGE… (pdf)
täglichen Handgriffen im Haushalt
Körperpflege, Erhaltung der
Gesundheit
Kommunikation und Freizeit
Basic Needs in Belangen der Mobilität
und viel mehr…
PAV bietet
Assistenz bei…
Persönliche Assistenz ist…
Die Persönliche Assistenz hat das Ziel,
Menschen mit Behinderung
(AssistenznehmerInnen) durch die
Bereitstellung von persönlicher
Assistenz ein selbstbestimmtes Leben
zu ermöglichen.
Ein selbstbestimmtes Leben mit
persönlicher Assistenz setzt das Recht
der Assistenznehmerin/des
Assistenznehmers voraus, über die
Verwendung der Gelder für die
persönliche Assistenz selbst zu verfügen
(Finanzkompetenz), die Assistentin/den
Assistenten selbst auszuwählen
(Personalkompetenz), den Alltag nach
dem eigenen Lebensstil und -plan ohne
Einschränkungen selbst zu gestalten
(Organisationskompetenz) und die Hilfen
selbst anzuleiten
(Anleitungskompetenz).
Die Persönliche Assistenz
gemeinnützige GmbH. organisiert die
persönliche Assistenz für
Assistenznehmer(in)en nach ihren
individuellen Bedürfnissen und
Wünschen. Die Assistentinnen/die
Assistenten erbringen ihre
Assistenzleistungen so, dass sie damit
die Assistenznehmer(in)en bei der
Verwirklichung eines selbstbestimmten
Lebens unterstützen.
Persönliche Assistenz bekommt…
Eine Förderung des FSW (Fonds
Soziales Wien) läuft unter dem Titel
"PGE - Pflegegeldergänzungsleistung"
und kann nur unter Einhaltung der
Richtlinien und den Voraussetzungen
eingereicht werden. Diese Förderung
belastet nicht ihr Pflegegeld, Sie
bekommen eine Ergänzung zum
Pflegegeld dazu.
Der Assistenz Bedarf wird ermittelt und
nach Zusage der PGE kommen die
Assistent(in)en zum Einsatz. Richtlinien
und Vorraussetzungen für die PGE
finden Sie entweder unter www.fsw.at
oder wir informieren und beraten Sie
auch gerne.
Fragen und Antworten…
Körperbehinderung
Pflegegeldstufen 3-7
erwerbsfähiges Alter
Selbstverwaltungskompetenz ohne
Sachwalter
lebt in Privathaushalt in Wien
kein Bezug ähnlicher Leistungen
Voraussetzungen
österreichische Staatsbürgerschaft
oder durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder
Gleichstellung bezüglich der Hilfe für Menschen mit
Behinderung auf Grund von Staatsverträgen